Zu unterscheiden ist der Begriff der Genossenschaft im materiellen Sinn (Wesen der Genossenschaft) und im formellen Sinn (Rechtsform der Genossenschaft).
Eigenschaften der Genossenschaft als Rechtsform richten sich im deutschen Recht v.a. nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) [Link zu Gesetzestext]
Grob vereinfachte Merkmale sind - aus der bisher gesammelten Übersicht der Aspekte zur Genossenschaft als Rechtsform:
(einerseits Wesenszüge, die für Commons hilfreich sind: Schutz des "inneren Werts"