Neuling 1986 zum Konzept der "Kapitalneutralisierung":
> "Im Falle eines absolut neutralisierten Betriebskapitals gehört das Kapital keinem Menschen, weder direkt noch indirekt, sondern ist eine verselbständigte Vermögensmasse, die einer juristischen Person zugeordnet ist, die selbst über dieses Vermögen nicht ungebunden verfügen kann. Ein etwa produzierter Mehrwert steht allein dem Unternehmen zu und ist damit dem Zugriff einzelner entzogen." (S.310) > "In abgeschwächter Form bedeutet Kapitalneutralisierung, daß der Betrieb einem Zusammenschluß von Menschen gehört, die dort arbeiten und nach ihrer selbst gegebenen Satzung sich selbst weder einen erwirtschafteten Mehrwert über den Lohn hinaus aneignen dürfen noch zum Zwecke des Gewinns den Betrieb veräußern dürfen. Ein Einkommen aus Kapital ist damit grundsätzlich ausgeschlossen, entstandene Gewinne verbleiben auch hier im Betrieb. Der Verzicht auf Kapitalrendite bedeutet, daß der Betrieb nicht nach der Gewinn-, sondern nach der Kostendeckungsmaxime arbeiten kann." (S.310)