Eigentumsrelationalisierung

Mit "Eigentumsrelationalisierung" ist gemeint, Eigentumsverhältnisse an einem Gut so zu konstituieren, dass die damit verbundenen Verfügungsmöglichkeiten mit Rücksicht auf den Beziehungskontext eingebettet sind.

Damit stellt sich die Frage, welche Verfahren legitim sind, um die Beziehungen aller Betroffenen angemessen zu berücksichtigen.

Ein Prinzip ist dabei offenbar "zweckorientierte Verfügung": - Nutzung von Gebrauchsgegenständen nach dem Prinzip "use it or lose it" - Neuaushandlung der Verfügungsrechte an den Ressourcen eines gemeinsam entwickelten Projekts im Fall des Scheiterns der vereinbarten Ziele (Projektwerkstatt auf Gegenseitigkeit)

Referenzen: - Gedanke der "Kapitalneutralisierung" nach Neuling - zum "Haben mit Ubuntu-Ethos vgl. Helfrich/Bollier 2019, S.230 f. zum (geistigen) Eigentum an Verbundwiki-Seiten als Eigentümer*in-in-Bezogenheit - Zur "zweckorientierten Verfügung": Projektwerkstatt auf Gegenseitigkeit : "Die NutzerInnen legen ihre Ziele und ihr praktisches Vorgehen im Projekt vorher verbindlich fest. Die NutzerInnengruppen legen neben ihren Absichten auch die Umstände fest, die sie selbst als Scheitern ihrer eigenen Ziele begreifen würden. Im Falle des Scheiterns muss entweder ein neuer Leihvertrag ausgehandelt oder das Gelände an eine andere geeignete Gruppe weitergegeben werden."